Zulassungsbedingungen

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist gemäss Art. 4.5.1 "Zeitpunkt der Prüfung" im Anhang des Weiterbildungsprogramms Schwerpunkt Forensische für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, dass die Kandidatin/der Kandidat im zweiten Jahr der reglementarischen Fortbildung ist.

Zum praktisch-mündlichen Teil wird zugelassen, wer den theoretisch-schriftlichen Teil der Prüfung bestanden hat.

Auch wird gemäss Art. 4.5.2 des Weiterbildungsprogramms der FMH ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom für die Zulassung benötigt. Falls Sie die Schweizer Anerkennung noch nicht beantragt haben, finden Sie alle nötigen Informationen auf der Webseite des BAG

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