Zulassungsbedingungen

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist gemäss Art. 4.5.1 "Zeitpunkt der Prüfung" im Anhang des Weiterbildungsprogramms Schwerpunkt Forensische für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, dass die Kandidatin/der Kandidat im zweiten Jahr der reglementarischen Fortbildung ist.

Zum praktisch-mündlichen Teil wird zugelassen, wer den theoretisch-schriftlichen Teil der Prüfung bestanden hat.

Auch wird gemäss Art. 4.5.2 des Weiterbildungsprogramms der FMH ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom für die Zulassung benötigt. Falls Sie die Schweizer Anerkennung noch nicht beantragt haben, finden Sie alle nötigen Informationen auf der Webseite des BAG

Nächste Prüfung

Datum: Dienstag, 12. November 2024

Ort: Praxis Dr. med. M. Renk, Faubourg du Lac 31, 2000 Neuenburg

Prüfungsgebühr: CHF 900.–.

Zulassungsbedingungen: Es sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Schwerpunktprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Anmeldefrist: 29.08.2024

Die GLN-Nr. finden Sie im MEDREG

Korrespondenzadresse

Falls die Rechnungsadresse von der Hauptadresse abweicht, diese bitte hier angeben:

Staatsexamen
Bestätigung der fachspezifischen Weiterbildungszeit Forensische Psychiatrie
Weiterbildungsstelle:
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