Zulassungsbedingungen

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist gemäss Art. 4.5.2 "Zeitpunkt der Prüfung" im Anhang 4 des Weiterbildungsprogramms Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, dass die Kandidatin/der Kandidat im zweiten Jahr der reglementarischen Fortbildung ist.

Auch wird gemäss Art 23.4. der Weiterbildungsordnung der FMH ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom für die Zulassung benötigt. Falls Sie die Schweizer Anerkennung noch nicht beantragt haben, finden Sie alle nötigen Informationen auf der Webseite des BAG.

Aus organisatorischen Gründen finden die schriftliche und mündliche Prüfung am selben Tag statt. Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer den theoretisch-schriftlichen Teil der Prüfung bestanden hat.

.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print